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Playdo

Playdo ist unsere 2015 gegründete Eigenmarke, die sich auf tragbare Dachzelte für Familien konzentriert und weltweit nach Partnern sucht.

Vereinbarung mit Vertriebshändlern und Vertretern im Ausland

Durch gegenseitige freundschaftliche Verhandlungen erklären sich der Markeninhaber (nachfolgend „Partei A“ genannt) und der Vertreter (nachfolgend „Partei B“ genannt) freiwillig bereit, die Bedingungen dieser Vereinbarung mit einem ausländischen Vertriebshändler und Vertreter (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) einzuhalten. In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erklären sich beide Parteien bereit, diesen Vertrag abzuschließen und eine Geschäftsbeziehung aufzubauen. Beide Parteien haben den Inhalt jeder Klausel sorgfältig gelesen und vollständig verstanden.

Partei A: Beijing Unistrengh International Trade Co., Ltd.

Adresse: Zimmer 304, Gebäude B, Jinyuguoji, Nr. 8 Yard, North Longyu Street, Huilongguan, Bezirk Changping, Peking, VR China

Ansprechpartner:

Telefon: +86-10-82540530


Vertragsbedingungen

  • ICHPartei A gewährt Partei B Vertretungsrechte und Handlungsspielraum
    Partei A erkennt Partei B an und ernennt sie zum □ Käufer □ Händler □ Vertreter für [Region angeben] und bevollmächtigt Partei B, die in dieser Vereinbarung genannten Produkte zu bewerben, zu verkaufen und den Kundendienst dafür abzuwickeln. Partei B akzeptiert die Ernennung von Partei A.
  • IIVertragsdauer
    Diese Vereinbarung ist gültig für ___ Jahre, vom [Startdatum] bis zum [Enddatum]. Nach Ablauf der Vereinbarung können beide Parteien über eine Verlängerung verhandeln. Die Bedingungen und die Dauer der Verlängerung werden einvernehmlich vereinbart.
  • Drittes KapitelPflichten der Partei A
    3.1 Partei A stellt Partei B die notwendige Unterstützung und Schulung zur Verfügung, um es Partei B zu ermöglichen, die Produkte oder Dienstleistungen besser zu bewerben und zu verkaufen.
    3.2 Partei A liefert die Produkte oder erbringt Dienstleistungen an Partei B gemäß dem im Vertrag festgelegten Lieferplan. Im Falle höherer Gewalt kommunizieren beide Parteien miteinander und arbeiten zusammen, um das Problem zu lösen.
    3.3 Markt- und Kundendienst: Partei A kümmert sich um Produktqualitätsprobleme und andere angemessene Anfragen von Partei B.
    3.4 Partei A verpflichtet sich, alle Informationen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sowie alle Geschäftsgeheimnisse und sensiblen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit anfallen, vertraulich zu behandeln.
    3.5 Wenn Partei B Marktschutzrechte genießt: Partei A überträgt Kunden, die mit Partei A zusammenarbeiten möchten und zum geschützten Gebiet von Partei B gehören, zur Verwaltung an Partei B und gewährt Partei B exklusive Verkaufsrechte für die Produkte in dieser Region.
  • IVPflichten der Partei B
    4.1 Partei B wird die von Partei A autorisierten Produkte oder Dienstleistungen aktiv bewerben, verkaufen und bereitstellen und den Ruf von Partei A wahren.
    4.2 Partei B kauft Produkte oder Dienstleistungen von Partei A zu den im Vertrag festgelegten Preisen und Bedingungen und leistet pünktliche Zahlungen.
    4.3 Partei B stellt Partei A regelmäßig Verkaufs- und Marktberichte zur Verfügung, darunter Verkaufsdaten, Marktfeedback und Wettbewerbsinformationen.
    4.4 Partei B trägt die Kosten für Werbung und Verkaufsförderung der Agenturprodukte innerhalb der Agenturregion während der Laufzeit dieser Vereinbarung.
    4.5 Partei B verpflichtet sich, alle Informationen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sowie alle Geschäftsgeheimnisse und sensiblen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit anfallen, vertraulich zu behandeln.
    4.6 Partei B erteilt Bestellungen und benachrichtigt Partei A 90 Tage im Voraus über die Produktionsvereinbarungen auf der Grundlage ihres eigenen Verkaufsvolumenplans.
  • Andere Bedingungen
    5.1 Zahlungsbedingungen
    Partei A verlangt von Partei B, die Agenturprodukte vor dem Versand zu bezahlen. Wenn Partei B Änderungen am Aussehen, der Form oder der Struktur der Agenturprodukte gemäß der Bestellung von Partei A vornehmen möchte, muss Partei B eine Anzahlung von 50 % leisten. Die restlichen 50 % müssen von Partei B nach der Fabrikinspektion durch Partei A, jedoch vor dem Versand durch Partei A, vollständig bezahlt werden.
    5.2 Mindestumsatzverpflichtung
    Während der Laufzeit dieser Vereinbarung muss Partei B eine Menge an Agenturprodukten von Partei A kaufen, die nicht unter dem vereinbarten Mindestverkaufsvolumen liegt. Wenn Partei B das vereinbarte Mindestverkaufsvolumen nicht erreicht, behält sich Partei A das Recht vor, den Agenturstatus von Partei B zu kündigen.
    5.3 Preisschutz
    Wenn Partei B Agenturprodukte online verkauft, muss sie die Produkte zu einem Preis anbieten, der nicht niedriger ist als die von Partei A angegebenen Preise oder die Aktionspreise. Andernfalls hat Partei A das Recht, diese Vereinbarung einseitig zu kündigen und von Partei B eine Entschädigung für alle entstandenen Verluste zu verlangen oder (gegebenenfalls) neue Agenturen innerhalb des geschützten Bereichs von Partei B zu entwickeln. Die von Partei A angeforderten Preise für Agenturprodukte lauten wie folgt:
    Insel der Fische: 1799 USD
    Aufblasbare Schale: 800 USD
    Dog Guardian Plus: 3.900 USD
    Die von Partei A angeforderten Aktionspreise für Agenturprodukte lauten wie folgt:
    Insel der Fische: 1499 USD
    Aufblasbare Schale: 650 USD
    Dog Guardian Plus: 3.200 USD
    5.4 Streitbeilegung
    Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden durch gütliche Verhandlungen zwischen beiden Parteien beigelegt. Wenn keine gütliche Lösung erreicht werden kann, wird der Streit dem Handelsschiedsgericht Peking zur gerichtlichen Verhandlung vorgelegt.
    5.5 Geltendes Recht und Gerichtsstand
    Diese Vereinbarung unterliegt dem gewählten Recht und wird dementsprechend ausgelegt und durchgesetzt. Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden dem gewählten Gericht vorgelegt.
    Zusätzliche Vertragsbedingungen
  • Beendigung der Vereinbarung
    6.1 Bei Verstoß einer der Vertragsparteien gegen diese Vereinbarung hat die andere Vertragspartei das Recht, dies im Voraus zu kündigen und diese Vereinbarung zu beenden.
    6.2 Mit Ablauf der Vereinbarung endet dieser Vertrag automatisch, sofern keine gesonderte Vereinbarung zur Verlängerung besteht.
  • Höhere Gewalt
    Falls Umstände wie Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Dürren, Kriege oder andere unvorhersehbare, unkontrollierbare, unvermeidbare und unüberwindbare Ereignisse die vollständige oder teilweise Erfüllung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien verhindern oder vorübergehend behindern, haftet diese Partei nicht dafür. Die von dem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei muss die andere Partei jedoch unverzüglich über das Ereignis informieren und innerhalb von 15 Tagen nach dem Ereignis höherer Gewalt einen von den zuständigen Behörden ausgestellten Nachweis des Ereignisses höherer Gewalt vorlegen.
  • Diese Vereinbarung tritt mit der Unterschrift und dem Siegel beider Parteien in Kraft. Diese Vereinbarung besteht aus zwei Kopien, wobei jede Partei eine Kopie besitzt.
  • Wenn beide Parteien ergänzende Bedingungen haben, müssen sie eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnen. Die ergänzende Vereinbarung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung, und die Produktpreise sind als Anhang oder ergänzende Anlage beigefügt und haben die gleiche Rechtsgültigkeit wie diese Vereinbarung.